Zusätzliche Dienstleistungen
Zusätzliche Dienstleistungen für Ihre Anlagen
Vom Netzwerk
Profitieren!
Als Partner der Biogasanlagenbetreiber bieten wir zusätzliche Dienstleistungen in mehreren Bereichen rund um den Betrieb Ihrer Biogasanlage an.
Wir arbeiten seit Jahrzehnten mit qualifizierten Partnern zusammen und möchten, dass auch Sie von unserem Netzwerk profitieren.
Ertragsberechnung bei
flexiblem Anlagenbetrieb
Wir beraten Sie gerne bei einem geplanten Einstieg in die Direktvermarktung und die weitere flexible Fahrweise Ihrer Biogasanlage. Unser Partner erstellt für Sie übersichtliche Ertragsberechnungen und erarbeitet in Absprache mit unserem Haus maßgeschneiderte Lösungen für einen nachhaltigen und zukunftssicheren Anlagenbetrieb!
Unsere Vertriebsabteilung kann Sie dazu gerne beraten!
Emissionsmessungen
Wir bieten Ihnen einen „alles aus einer Hand Service“ im Bereich Abgasmessungen und Formaldehydgrenzwertmessung an. Unser Partner ist eine bekanntgegebene Messstelle nach §29b des Bundes- Immissionsschutzgesetz die sowohl:
- erstmalige und wiederkehrende Abgasmessungen
für genehmigungsbedürftige Anlagen nach
Bundesimmissionschutzgesetz (TA- Luft) - wiederkehrende Abgasmessung zur Überprüfung
der Formaldehydgrenzwerte
Messtechnik zur Luftreinhaltung
In Abstimmung mit unseren Kunden veranlassen wir die Abgasmessungen mit dem Messinstitut und unterstützen diese mit unseren erfahrenen und geschulten Servicetechnikern.
Als zusätzliche Leistung können wir Ihnen eine Onlinemessung vor Ort zur parallelen Überwachung anbieten um unnötige Kosten zu vermeiden und eine sichere Einhaltung der geforderten Grenzwerte zu überwachen.
Das alles bieten wir Ihnen zum Festpreis inklusive Fahrtkosten an.
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Servicemitarbeiter Herrn Gröbner auf.
Umweltgutachter
Wir können Ihnen zuverlässige und praxisorientierte Partner für die Überprüfung Ihrer Anlage vermitteln.
Dabei arbeiten wir mit Gutachtern zusammen die seit Jahren viele unserer Kunden begleiten und auch unseren eigenen Anlagenbetrieb begutachten.
Für uns und unseren Partner spielt dabei Kundennähe und landwirtschaftliches Hintergrundwissen eine große Rolle.
Abnahmen nach Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) und Betriebssicherheitsverordnung
Als zertifizierter Fachbetrieb gem. §62 WHG können wir Ihnen kompetente Gutachter und Überwachungsstellen für eine wasserrechtliche Überprüfung Ihrer Anlage vermitteln.
Ebenfalls können wir Ihnen fachkundige Personen zur Abnahme Ihrer Biogasanlage nach der Betriebssicherheitsverordnung bzw. nach §29a BimSchG empfehlen.